Zulässigkeit Dashcam-Aufnahmen
Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Haftpflichtprozess:
Mit Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) bewertete der BGH die Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung im Zivilprozess als zulässig.
Das Amtsgericht (AG) Magdeburg ließ erstinstanzlich eine Verwertung nicht zu. In zweiter Instanz wurde die Nichtverwertbarkeit durch das Landgericht (LG) Magdeburg bestätigt.