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Mietrecht

Bundesgerichtshof regelt Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu

(dmb) „Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 18.03.2015 sind wegweisend. Die Karlsruher Richter haben ihre bisherige Rechtsprechung geändert und Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen neu geregelt. Auf Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind, können keine Renovierungsverpflichtungen per Mietvertrag abgewälzt werden. Hiervon werden hunderttausende Mieter profitieren. Noch wichtiger ist die Entscheidung, dass die so genannte Quotenklausel, nach der Mieter verpflichtet werden sollen, anteilige Renovierungskosten zu zahlen, immer unwirksam ist. Schätzungsweise jeder zweite Mietvertrag enthält diese Schönheitsreparaturklausel“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 185/14 und BGH VIII ZR 242/13).