BGH zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem geringfügigen Lackschaden
Mit Urteil vom 26. Oktober 2016 – VIII ZR 211/15 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass dem Käufer eines Neuwagens auch dann ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn sich an dem verkauften Neufahrzeug nur ein geringfügiger Lackschaden befindet.