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Dezember 12, 2014

Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen

BGH-Urteil: Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen und zur Höhe der Stornokosten

Reiseveranstalter können nur in Ausnahmefällen mehr als ein Fünftel des Preises einer Pauschalreise als Anzahlung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 2014 – X ZR 85/12 entschieden.
Die Unternehmen könnten zwar von ihren Kunden unter Umständen höhere Anzahlungen verlangen, sie müssen das dann aber sachlich rechtfertigen können.
Verbraucherschützer waren bis vor den BGH gezogen, um gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Kosten bei Pauschalreisen vorzugehen. Die Richter gaben ihnen weitgehend recht.
Geklagt haben die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die TC Touristic GmbH und die Urlaubstours GmbH und der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen TUI Deutschland. Im Detail wendeten sich die Verbraucherzentralen gegen Klauseln in den Reisebedingungen für Pauschalreisen. Demzufolge mussten Kunden 25, 30 oder 40 Prozent vom Gesamtpreis der Rechnung anzahlen.