Verweisung auf günstigere Werkstatt möglich
Reparaturmöglichkeit muss gleichwertig und zumutbar sein
Das Amtsgericht Waiblingen hat in einem Urteil (23.7.2013, AZ: 7 C 175/13) die Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit für zulässig erklärt. Die Voraussetzung: Die Reparatur in dieser Werkstatt entspricht vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt und die Reparaturmöglichkeit ist für den Geschädigten nicht unzumutbar.