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Dashcam

Zulässigkeit Dashcam-Aufnahmen

Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Haftpflichtprozess:
Mit Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) bewertete der BGH die Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung im Zivilprozess als zulässig. 
Das Amtsgericht (AG) Magdeburg ließ erstinstanzlich eine Verwertung nicht zu. In zweiter Instanz wurde die Nichtverwertbarkeit durch das Landgericht (LG) Magdeburg bestätigt.