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Kosten

Der Gang zum Rechtsanwalt wird oft aus Kostengründen vermieden. In den meisten Fällen sind diese Befürchtungen unbegründet. Rechtsanwaltsgebühren sind häufig deutlich geringer als angenommen oder den Mandanten selbst trifft keine Kostentragungspflicht sondern den in Anspruch genommenen Gegner.

Wenn man sich anwaltliche Vertretung im Rahmen eines Gerichtsprozesses finanziell nicht leisten kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Möglichkeit, so genannte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie insofern vorab über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe und stellen für Sie bei Gericht einen entsprechenden Antrag.

Viele Mandanten sind auch rechtsschutzversichert. Wir prüfen, ob und inwieweit Ihr Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die Kosten für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu tragen und führen die dazu erforderliche Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Die im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich seit dem 01.07.2004 bundeseinheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/). Die Gebühren richten sich meist nach der Höhe des Gegenstandswertes. Auch hierüber beraten wir Sie gern.

Im Rahmen einer ersten Beratung zu einem rechtlichen Problem kann auf Basis der so genannten Erstberatungsgebühr abgerechnet werden, wenn Sie Verbraucher sind. Diese Erstberatungsgebühr beträgt abhängig vom Gegenstandswert bis zu 190,00 € zzgl. Post- und Telekommunikationskosten und jeweils gültiger Umsatzsteuer, also brutto bis zu 249,90 €.

Weder bei Ihrem ersten Anruf, noch bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail fallen anwaltliche Gebühren an. Sobald Kosten und Gebühren fällig werden, werden wir Sie darauf ausdrücklich aufmerksam machen. Scheuen Sie sich daher nicht, uns unverbindlich anzusprechen. Wir werden Sie dann auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten rechtlichen Anliegens beraten, inwiefern Maßnahmen zu treffen sind und mit welchen Kosten Sie voraussichtlich zu rechnen haben.