Kfz-Werbung – Hinweispflicht auf Überführungskosten
„Sonstige Preisbestandteile“ sollen im Endpreis enthalten sein
Nicht nur für den Hersteller, sondern auch für den Kfz-Betrieb wird es immer schwieriger, Fahrzeuge zu bewerben, ohne dabei Fehler zu machen, die im Extremfall kostspielig werden können. Die Vorgaben des Gesetzgebers – auch aufgrund von europarechtlichen Entwicklungen – werden immer komplexer. Schnell droht dann eine Abmahnung beziehungsweise Unterlassungsaufforderung, die wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist.