BAG zur außerordentlichen Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen
Häufige Kurzerkrankungen können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014, 2 AZR 582/13.
Wer über Jahre hinweg immer wieder kurz erkrankt und seinen Arbeitgeber dadurch mit Entgeltfortzahlungskosten belastet, riskiert eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung.
Häufige Kurzerkrankungen können aber auch ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein und damit auch unkündbare Arbeitnehmer treffen.